Anwältin für Schadensersatz & Personenschäden in Wrocław (Breslau)
Ein plötzlicher Unfall kann Ihr Leben in einem Augenblick verändern. Ich biete Verletzten umfassende rechtliche Begleitung: Beweissicherung, Verhandlungen mit Versicherern und die Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht.
Anwältin für Schadensersatz und Personenschäden in Wrocław (Breslau)
Ein Verkehrsunfall, ein Behandlungsfehler, ein Arbeitsunfall: jeder begründet einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das polnische Recht schützt Geschädigte umfassend, doch Versicherer zahlen selten freiwillig den vollen Betrag. Ich begleite diese Fälle vom ersten Schreiben bis zum Gerichtsurteil.
Schadensersatz vs. Schmerzensgeld
Dies sind zwei getrennte Anspruchsarten. Schadensersatz deckt finanzielle Verluste: Behandlungskosten, Rehabilitation, entgangenen Verdienst, beschädigtes Eigentum. Schmerzensgeld deckt den immateriellen Schaden: Schmerzen, Leid, dauerhafte Beeinträchtigung. In schweren Fällen kommt auch eine Rente wegen erhöhter Bedürfnisse oder verminderter Erwerbsfähigkeit in Betracht. Ich verfolge alle Ansprüche gemeinsam, um vollständige Entschädigung zu erreichen.
Verkehrsunfälle und Haftpflicht (OC)
Der größte Teil der Entschädigung nach Verkehrsunfällen wird vom Haftpflichtversicherer (OC) des Schuldigen nach polnischem Pflichtversicherungsrecht gezahlt. In der Praxis liegen erste Angebote der Versicherer oft deutlich unter dem Geschuldeten, besonders bei Schmerzensgeld und Renten für künftige Bedürfnisse. Ich prüfe das Angebot, verhandle mit dem Versicherer und bringe den Fall bei Bedarf vor Gericht.
Behandlungsfehler und Arbeitsunfälle
Durch Behandlungsfehler geschädigte Patienten und durch Verschulden des Arbeitgebers verletzte Beschäftigte haben ebenfalls Anspruch auf Entschädigung. Diese Fälle erfordern die Arbeit mit Krankenunterlagen, Sachverständigen und besonderen Haftungsregeln. Ich bearbeite sie für Mandanten in ganz Niederschlesien und darüber hinaus.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich nach einem Unfall in Polen Zeit, Entschädigung zu fordern?
In der Regel drei Jahre ab dem Tag, an dem Sie vom Schaden und vom Verantwortlichen erfahren haben. Bei Unfällen mit einer Straftat beträgt die Verjährungsfrist zwanzig Jahre. Die Frist läuft unabhängig von einem parallelen Strafverfahren.
Der Versicherer hat mir ein Angebot gemacht, muss ich es annehmen?
Nein. Die Unterzeichnung eines Vergleichs schließt Ihren Anspruch ab; eine spätere Nachforderung wird sehr schwierig. Bevor Sie unterschreiben, lohnt sich die Prüfung, ob der angebotene Betrag angemessen ist, denn erste Angebote liegen häufig unter dem Geschuldeten.
Kann ich Ansprüche stellen, wenn ich den Unfall teils mitverschuldet habe?
Ja, ein Mitverschulden mindert die Entschädigung im Verhältnis zum Verschuldensgrad, schließt sie aber nicht aus. Auch Fälle mit teilweisem Eigenverschulden lohnen eine Bewertung.
Wie finanziere ich Behandlungskosten, während ich auf die Entschädigung warte?
Der Versicherer ist verpflichtet, einen Vorschuss für Behandlungskosten zu zahlen, ohne den Abschluss des gesamten Verfahrens abzuwarten. Sie können beim Gericht auch eine einstweilige Sicherung des Anspruchs beantragen.
