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Forderungseinzug in Polen

Ich treibe Forderungen in Polen für Unternehmen und Privatpersonen ein, von der vorgerichtlichen Zahlungsaufforderung über Zahlungsbefehle bis zur Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.

Forderungseinzug in Polen, Wrocław (Breslau)

Eine unbezahlte Rechnung oder ein nicht zurückgezahltes Darlehen ist nicht nur verlorenes Geld: es ist gebundene Liquidität. Ein von einer Anwältin geführter Forderungseinzug wirkt anders als automatisierte Mahnungen: Der Schuldner weiß, dass der nächste Schritt das Gericht ist, und jedes Schreiben ist so verfasst, dass es im Fall eines Prozesses als starkes Beweismittel dient. Ich vertrete auch ausländische Gläubiger, die Forderungen gegen polnische Vertragspartner eintreiben.

Die Stufen des Forderungseinzugs

Ich beginne mit einer Dokumentenprüfung und einer vorgerichtlichen Zahlungsaufforderung: ein erheblicher Teil der Fälle endet hier. Ignoriert der Schuldner sie, reiche ich eine Zahlungsklage ein, meist im Mahnverfahren, in dem ein Zahlungsbefehl ohne Verhandlung ergeht. Das rechtskräftige Urteil geht an einen Gerichtsvollzieher, und ich überwache die Vollstreckung, bis das Geld eingetrieben ist.

Forderungseinzug umfasst auch die Verteidigung

Ich vertrete auch Schuldner: ist eine Forderung verjährt, überhöht oder unbegründet, kann ein gut begründeter Widerspruch gegen einen Zahlungsbefehl den Fall wenden. Ich bewerte jeden Fall ehrlich: Würden die Kosten die realistische Aussicht auf Erfolg übersteigen, sage ich Ihnen das direkt.

Häufige Fragen

Was kostet der Forderungseinzug?

Die Kosten hängen vom Wert und Stand des Falls ab. Wichtig: Bei einem Erfolg trägt der Schuldner einen erheblichen Teil der Kosten, einschließlich des Anwaltshonorars zu den gesetzlichen Sätzen. Ein Angebot erhalten Sie nach einer Dokumentenprüfung.

Wann verjährt eine Forderung in Polen?

Geschäftsbezogene Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet zum Ende des Kalenderjahres. Verjährung bedeutet nicht automatisch einen Verlust, doch je früher Sie handeln, desto besser.

Kann ein ausländisches Unternehmen eine Forderung gegen einen polnischen Vertragspartner eintreiben?

Ja, oft effizienter, als Gläubiger erwarten, auch über das Europäische Mahnverfahren. Ich führe solche Fälle aus der Ferne; die Korrespondenz wird bei Bedarf mit beglaubigten Übersetzungen abgewickelt.

Ich habe einen Zahlungsbefehl erhalten, was soll ich tun?

Sie haben zwei Wochen, um Widerspruch einzulegen, danach wird der Befehl rechtskräftig. Zögern Sie nicht: Ein gut begründeter Widerspruch (Verjährung, frühere Zahlung, überhöhte Forderung) bringt den Fall in eine ordentliche Verhandlung.

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